Ausbildung

Die Arbeit von Feuerwehrtauchern geht über das Bergen von Leichen und Sachgegenständen bis zum Abdichten von Gefahrgutbehältern oder Löchern in Tanks.

Theoretische Ausbildung

Der Unterricht für Tauchanwärter der Stufe 1 umfasst mindestens 23 Unterrichtseinheiten (UE) , in denen die erforderlichen theoretischen Kenntnisse für Taucheinsätze bei den Feuerwehren zu vermitteln sind.

Folgende Unterrichtsthemen sind zu behandeln:

  • Gerätekunde (hauptsächlich Tauchgeräte gemäß DIN EN 250, Vollmaske, Tariermittel)
  • Rechtliche Grundlagen (insbesondere FwDV 8, UVV Feuerwehren)
  • Physik (insbesondere Auftrieb, Druck- und Gasgesetze, Eigenschaften des Wassers, Licht, Maßeinheiten im Tauchdienst, Schall, Temperatur, Zusammensetzung der Luft)
  • Physiologie (insbesondere Atmung, Herz-Kreislaufsystem, Nervensystem, Sinnesorgane)
  • Tauchmedizin (insbesondere Kompressionsphase, Dekompressionsphase)
  • Einsatzlehre (insbesondere Leinenzugzeichen, Suchverfahren, Unterwasser-Handzeichen)
  • Notfallmaßnahmen (insbesondere Maßnahmen nach einem Tauchunfall, Sauerstoff-Atmungsgerät, Retten aus dem Wasser).

Der Unterricht für Tauchanwärter der Stufe 2 umfasst mindestens 35 UE, in denen die erforderlichen theoretischen Kenntnisse für Taucheinsätze bei den Feuerwehren zu vermitteln sind. Sofern die Ausbildung aufbauend auf die Ausbildung der Stufe 1 (mit 23 UE) erfolgt, sind weitere 12 UE zu leisten.

Folgende Unterrichtsthemen sind zu behandeln:

  • Gerätekunde (insbesondere Tauchgeräte gemäß vfdb-Richtlinie 0803, Vollmaske, Tariermittel, Unterwassersprecheinrichtung)
  • Rechtliche Grundlagen (insbesondere Normen, FwDV 8, UVV Feuerwehren)
  • Physik (insbesondere Auftrieb, Druck- und Gasgesetze, Eigenschaften des Wassers, Licht, Maßeinheiten im Tauchdienst, Schall, Temperatur, Zusammensetzung der Luft)
  • Physiologie (insbesondere Atmung, Herz-Kreislaufsystem, Nervensystem, Sinnesorgane)
  • Tauchmedizin (insbesondere Kompressionsphase, Isopressionsphase, Dekompressionsphase, Einteilung des Tauchganges)
  • Einsatzlehre (insbesondere Leinenzugzeichen, Suchverfahren, Unterwasser-Handzeichen, Eistauchen, Einsätze an Wehranlagen, Kennzeichnung und Sicherung von Einsatzstellen)
  • Notfallmaßnahmen (insbesondere Maßnahmen nach einem Tauchunfall, Sauerstoff-Atmungsgerät, Retten aus dem Wasser, Stressbewältigung)

Praktische Ausbildung

Tauchanwärter haben für die Stufe 1 mindestens zehn Stunden praktische Ausbildung und 25 Tauchgänge abzuleisten. Ein Ausbildungstauchgang dauert mindestens 20 Minuten. Mindestens die ersten fünf Tauchgänge sind in sichtigem Wasser und bis zu fünf Meter Tiefe durchzuführen. Mindestens zehn Tauchgänge sind unter Einsatzbedingungen in Tauchtiefen von mehr als fünf Metern durchzuführen.

Die zehn Stunden praktische Ausbildung umfassen:

  • Anlegen der Tauchausrüstung (nicht nur schnelles, sondern vor allem sicheres Anlegen der Ausrüstung)
  • Unterstützung bei der Ausrüstung des Feuerwehrtauchers durch den Signalmann
  • Tätigkeit des Signalmannes

Folgende Ausbildung ist in den 25 Tauchgängen insbesondere durchzuführen:

  • Gewöhnung an den Aufenthalt unter Wasser (Die ersten Gewöhnungsübungen sollen sich auf Tiefen von zwei bis zu drei Metern beschränken. Erst wenn der Tauchanwärter sich in dieser Tiefe sicher fühlt, darf mit Gewöhnungsübungen bis zu der zulässigen Tauchtiefe begonnen werden.)
  • Ab- und Aufstiegsübungen (Besonderer Wert ist beim Abstieg auf ordnungsgemäßes Abtauchen von Land sowie von einer Leiter aus zu legen. In das Wasser zu springen ist verboten!)
  • Verständigungsübungen zwischen Feuerwehrtaucher und Signalmann
  • Wechseln der Tauchgeräte unter Wasser (Besonderer Wert ist auf das Ablegen des Gewichtssystems und das Kappen von verklemmten Signalleinen zu legen.)
  • Notaustauchübungen (Der Tauchanwärter ist von einem Feuerwehrlehrtaucher zu begleiten.)
  • Retten von Personen
  • Suchaufgaben (Suche von Personen und Sachgegenständen)


Tauchanwärter haben für die Stufe 2 mindestens 20 Stunden praktische Ausbildung und 50 Tauchgänge abzuleisten. Ein Ausbildungstauchgang dauert mindestens 20 Minuten. Sofern vorab keine Ausbildung zum Taucher der Stufe 1 erfolgte, sind mindestens die ersten zehn Tauchgänge in sichtigem Wasser und bis zu fünf Meter Tiefe durchzuführen. Mindestens 20 Tauchgänge sind unter Einsatzbedingungen in Tauchtiefen von mehr als zehn Meter durchzuführen.

Die 20 Stunden praktische Ausbildung umfassen:

  • Anlegen der Taucherausrüstung (nicht nur schnelles, sondern vor allem sicheres Anlegen der Ausrüstung)
  • Unterstützung bei der Ausrüstung des Feuerwehrtauchers durch den Signalmann
  • Tätigkeit des Signalmanns
  • Aufbau von Sprecheinrichtungen
  • Aufbau von Schifffahrtszeichen
  • Einrichtung von Taucheinsatzstellen.

Anforderungen an Feuerwehrtaucher

Feuerwehrtaucher müssen

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • die Feuerwehr-Grundausbildung abgeschlossen haben
  • mindestens das „Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber" erworben haben
  • G 31 „Überdruckarbeiten" körperlich geeignet sein
  • zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes müssen sie gesund sein
  • die Ausbildung zum Feuerwehrtaucher der jeweiligen Stufe erfolgreichabgeschlossen haben
  • regelmäßig an den Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen.

Feuerwehrtaucher der Stufe 1

Sie dienen für:

  • Einsätze zur Rettung oder Bergung von Personen
  • zur Bergung von Gegenständen ohne weitere technische Maßnahmen

Die maximale Tauchtiefe soll zehn Meter nicht übersteigen.

Feuerwehrtaucher der Stufe 2

Sie dienen für:

  • Einsätze zur Rettung oder Bergung von Personen
  • zur Bergung von Gegenständen, einschließlich einfacher technischer Maßnahmen
  • an- und abschlagen von Seilen an Gegenständen
  • befestigen und lösen von Schrauben
  • meißeln, sägen.

Die maximale Tauchtiefe beträgt im Allgemeinen zwanzig Meter

Tauchgerätewart

  • Tauchgerätewart, Atemschutzgerätewart und Sachkunde in der Tauchgerätetechnik
  • Pflege, Wartung und Instandsetzung von Tauchgeräten
  • Überwachung, Lagerung und Verwaltung von Tauchgeräten
  • Führen des Gerätenachweises, Geräteprüfungen und Terminüberwachungen

Taucheinsatzführer 

Der Taucheinsatzführer berät den Einsatzleiter und ist ihm für die Durchführung des Taucheinsatzes im Einzelnen verantwortlich.

Insbesondere hat er die Erkundung und Beurteilung des Gewässers und die Absicherung der Einsatzstelle gegen Störungen und Gefahren zu veranlassen und zu überwachen

Der Taucheinsatzführer hat die Führung und Verantwortung für den Einsatz der Tauchtrupp/s, der Bootsbesatzung/en und weiterer, unmittelbar im Zusammenhang mit dem Taucheinsatz tätig werdender Einsatzkräfte.

Der Taucheinsatzführer kann anordnen, dass bei besonderen Einsatzvoraussetzungen oder Situationen auf das Tragen von Teilen der Ausrüstung verzichtet werden kann.

Sicherheitstaucher

Der Sicherheitstaucher steht sofortigen Einsatz mit seiner Tauchausrüstung gegebenenfalls zur Rettung des eingesetzten Feuerwehrtauchers an der Tauchstelle.

Signalmann

Der Signalmann führt und überwacht den Tauchgang des Feuerwehrtauchers.

Jeder Feuerwehrtaucher der Stufe 1 und 2 muss Jährlich mindestens 10 Tauchgänge nachweisen und die G31, Feuerwehrlehrtaucher sogar 15 Tauchgänge. Zusätzlich verfügt die Tauchgruppe über eine erweiterte Rettungsausrüstung da sie über 3 Rettungsassistenten und 2 Rettungssanitäter verfügt und auch die Taucher im Rahmen der Ausbildung über erweiterte Kenntnisse verfügen.

Mehr erfahren sie aus der Feuerwehrdienstvorschrift FWDV 8 Tauchen die sie sich hier auch Downladen können.


   

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